Verbraucherinformation
Pflege und Reinigung von Pflaster- und Plattenbelägen
Wir gratulieren zur Neugestaltung Ihrer Pflasterfläche bzw. Ihres Plattenbelags!
Die Gestaltung und Ausführung dieser Fläche prägen das Erscheinungsbild und setzen Maßstäbe für die Qualität Ihrer Anlage. Damit Sie auch lange Zeit Freude an den Pflaster- und Plattenbelägen haben, gilt es, die Oberfläche regelmäßig zu reinigen und zu pflegen. Dies kann – bei entsprechender Vereinbarung – jederzeit durch uns durchgeführt werden. Wenn Sie den Belag selbst pflegen und reinigen möchten, beachten Sie bitte die nachfolgenden Tipps und Pflegehinweise.
Die Verschmutzungsempfindlichkeit von Pflaster- oder Plattenbelägen wird wesentlich von der Rauheit und Porigkeit des Materials sowie der jeweiligen Oberflächenbearbeitung (zum Beispiel poliert, geschliffen, gestrahlt) bestimmt. Es gibt zahlreiche Methoden für die Reinigung von Steinen. Die Wahl einer Reinigungsmethode sollte immer in Abhängigkeit vom Material sowie der Art und den Umfang der Verschmutzung getroffen werden. Für die Auswahl eines geeigneten Reinigungsverfahrens sind in der Regel Voruntersuchungen über die Art der Verschmutzung sowie über das Material erforderlich. Rücksprachen mit Ihrem Landschaftsgärtner sind immer sehr zu empfehlen.
Natursteine nehmen mit der Zeit eine natürliche Patina an, die reizvoll sein kann. Durch Luftverschmutzung und andere Einflüsse kann es aber auch zu Farbveränderungen kommen. Grundsätzlich neigen raue und offenporige Steine, zum Beispiel Sandsteine, infolge ihrer oft rauen Oberflächen, zu Vergrünungen – besonders in Schattenzonen. Nässe bzw. Wasser beeinträchtigt Plattenbeläge und Pflastersteine indirekt. So kann andauernde Feuchtigkeit im Freien die Moos-, Flechten- und Algenbildung fördern.
In besonderen Fällen können Ausblühungen weiße Flecke auf der Steinoberfläche erzeugen. Sandsteine sind infolge ihrer Porösität besonders empfindlich. Ausblühungen haben keinen Einfluss auf die Haltbarkeit oder gar Standfestigkeit einer Pflaster-/Plattenfläche. Sie stellen lediglich eine Schönheitseinbuße dar. Bevor man zu oft aufwendigen Reinigungsprozeduren greift, sollte man sich bei diesen Erscheinungen zunächst einmal geduldig zeigen. Häufig verschwinden Ausblühungen witterungsbedingt nach einiger Zeit von selbst wieder. Die Verwendung von Tausalzen zur Beseitigung von Schnee und Eis ist aufgrund der Umweltgesetzgebung grundsätzlich nicht erlaubt und nur in Ausnahmefällen (zum Beispiel bei Blitzeis) auf besonders gefährdeten Bereichen (zum Beispiel Treppen) gestattet. Eine übermäßige Verwendung von Salzen kann die Oberfläche des Belages negativ verändern.